„Ich bin dann mal weg“

„Ich bin dann mal weg“ – sagte nicht nur Hape Kerkeling sondern auch mein Urahn Hans Hebel (geboren 1497), Metzler (Metzger, Fleischer) und Bürger zu Boppard, Sohn des Hebel Henn und ging zum Bittgang nach St. Jakob in Compostela. 
Belegt sind im Landeshauptarchiv von Koblenz (Abt. 56 / Nr. 1586) die beiden Bittgänge des Hans Hebel nach Santiago de Compostela und nach Einsiedl.
Einsiedl bei Gernsheim war ein beliebter Pilgerort am Mittelrhein und die Wallfahrer erhielten damals für Spenden zur Wiederherstellung der baufälligen „Kapelle Maria Ansidl bei Jernesem“ einen Ablass von 100 Tagen. Das Ablassbreve wurde 1493 in Rom von 16 Kardinälen, darunter die späteren Päpste Julius II. und Leo X ausgestellt.

Warschau, 15. August 2018

„Noch ist Polen nicht verloren“

Der polnische Staatspräsident bei seiner Rede am 15. August 2018 (Tag der Armee/Wunder an der Weichsel/100 Jahre nationale Unabhängigkeit) auf der Veranstaltung „Wolność we krwi – Freiheit im Blut” in Warschau.

Am 15. August 2018 wurde in Warschau mit einer großen Militärparade an die entscheidende Schlacht im Polnisch-Sowjetischen Krieg, dem „Wunder an der Weichsel“ von 1920 erinnert. 

Das „Göring-Dekret“ von 1940

Die Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung über die Organisationen der polnischen Volksgruppe im Deutschen Reich vom 27. Februar 1940 wurde mit Gesetzeskraft erlassen. Gemäß dieser Verordnung wurde die Tätigkeit der Organisationen der polnischen Volksgruppe in Deutschland verboten. Es handelte sich um Vereine, Stiftungen, Gesellschaften, Genossenschaften und sonstige Unternehmen. Darüber hinaus durften keine neuen polnischen Organisationen gegründet werden.

Entsprechend der Verordnung des Kriegsverbrechers Hermann Göring wurde die polnische Minderheit in Deutschland illegalisiert. Das Vermögen des Bundes der Polen wurde beschlagnahmt und ca. zwei Tausend Mitglieder des Bundes der Polen wurden ermordet. Tausende Mitglieder wurden schikaniert.

Eine ausdrückliche Aufhebung der Verordnung vom 27. Februar 1940 und die Feststellung ihrer Nichtigkeit fanden bisher in Deutschland nicht statt. Das sogenannte Göring Dekret von 1940 existiert rechtlich weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland.

Die polnische Minderheit ist die einzigste Minderheit in Deutschland die nach dem 2.Weltkrieg ihren formellen Status nicht wiedererhielt, denn im demokratischen Deutschland gilt bis heute die Verordnung des Kriegsverbrechers Hermann Göring.

Anders formuliert, der demokratische Staat Bundesrepublik Deutschland behandelt die Nachfahren der polnischen Minderheit in Deutschland schlechter als die Nazideutschen in den Jahren 1933 bis 1940.

Am 6. März 1938 fand in Berlin noch der Kongreß der Polen statt.

Die Polen-Erlasse von 1940

Die sogenannten Polen-Erlasse des „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“, Heinrich Himmler, ergingen am 8. März 1940. Ab diesem Zeitpunkt kennzeichnete das NS-Regime erstmals Menschen mit einem diskriminierenden Abzeichen. 1941 wurde der „Judenstern“ eingeführt.

Betroffen von den Polen-Erlassen waren polnische Zwangsarbeiter, sie mussten seitdem das „Polen-Abzeichen“ sichtbar auf der Kleidung tragen, eine violett umrandete gelbe Raute mit einem violetten „P“ in der Mitte.

Die Polen-Erlasse umfassten u.a. die folgenden Vorschriften:
Kennzeichnungspflicht für polnische Zwangsarbeiter
– Geringere Löhne als für deutsche Arbeiter
– Weniger und/oder schlechtere Verpflegung als Deutsche
– Das Verlassen des Aufenthaltsortes war verboten
– Ausgangssperre ab der Dämmerung
– Der Besitz von Geld oder Wertgegenständen, Fahrrädern, Fotoapparaten oder Feuerzeugen war verboten
– Der Besuch von Gaststätten oder Tanzveranstaltungen war verboten
– Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln war verboten
– Der Kontakt von Polen mit Deutschen war strengstens verboten, selbst der gemeinsame Kirchenbesuch war verboten.

Beim Verstoß gegen die Polen-Erlasse drohten die Einweisung in ein Vernichtungslager oder willkürliche Hinrichtungen.

Im Jahr 1940 waren bereits 300 000 polnische Zwangsarbeiter nach Deutschland verschleppt worden, bis 1945 sollten es insgesamt 2,2 Millionen Menschen werden. Im annektierten „Reichsgau Warthegau“ befanden sich zudem 1,1 Millionen Polen in Gefangenschaft. Hinzu kamen mindestens 700 000 Juden in Ghettos.

Gertrud Ansel, war die Cousine meiner Großmutter aus Polen und „robotnik przymusowy“ heißt Zwangsarbeiter, gefunden auf der Internetseite http://www.straty.pl

Die Heiligkreuzkirche in Górzno

Die seit 1239 bekannte Ortschaft Górzno besitzt seit 1327 Stadtrechte. Bis zur ersten Teilung Polens (1772) war Górzno im Besitz der Bischöfe von Płock.

1325 stiftet Bischof Florian von Plock die Heiligkreuzkirche (Kościół pw. Świętego Krzyża) die dem „Orden der Wächter des Heiligen Grabes zu Jerusalem“ aus dem polnischen Dorf Miechów angehörte. Der Orden hatte kein eigenes Kloster in Górzno, sondern verwaltete die Pfarre nur durch delegierte Priester.

Um 1409 wurde die Kirche vom Deutschen Orden geplündert und zerstört. Eine neue Holzkirche blieb nur bis 1443 erhalten. Die Kirche wurde erneut aufgebaut und während der Schlacht um Górzno im Jahre 1629 zerstört. Eine weitere Holzkirche überstand die Zeit bis 1763.

Zwei Jahre später begann der Orden mit dem Bau einer gemauerten Kirche, die bis heute erhalten ist. Der Bau endete erst 1812, die Türme wurden im 19. Jahrhundert hinzugefügt. Die im Barock- und klassizistischen Stil errichtete Heiligkreuzkirche ist einschiffig und besitzt ein Tonnengewölbe. Die beiden Türme sind 24 meter hoch.

Eine Seite aus dem Kirchenbuch aus dem Jahre 1772:

1803 wurde mein Ur-Ur-Ur-Ur-Großvater Stanislaus Wisnewski in der Kirche getauft.

Eine kleine Grotte neben der Kirche erinnert an die Massabielle-Grotte von Lourdes. Górzno hatte bis 1772 eine rein katholische Bevölkerung.