Ein beliebtes Thema im Mainstream ist die Frage, was hat Opa im Krieg gemacht? Die Frage interessiert mich auch!
Mein Opa, Georg Calmund, war von 1939 bis 1945 als Soldat in Europa unterwegs. Wenn man genauer bei Behörden und Archiven nachfrägt, wie zuletzt bei Herrn Dr. Klefisch, Abteilungsleiter im Landesarchiv NRW, erhält man als Antwort, ein Georg Calmund ist in unseren Findmittel nicht aufzufinden.
War mein Opa vielleicht ein böser Nazi oder hat das Landesarchiv NRW die Gerichtsakte des Sondergerichtes Düsseldorf von Georg Calmund aus dem Jahr 1941 wegen „Bedeutungslosigkeit“ ganz einfach entsorgt? Eine Antwort auf diese Frage habe ich von Herrn Dr. Klefisch nicht erhalten.
Auskunft der Leiters der Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf, der Bastian Fleermann: „sämtliche Unterlagen des SG (Sondergericht) Düsseldorf werden im Duisburger Landesarchiv aufbewahrt.“ Die gleiche Auskunft erhielt ich vom Amtsgericht und vom Stadtarchiv in Düsseldorf.
Im Dezember 1934 erließ die Reichsregierung das „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei“. Dieses so genannte Heimtückegesetz stellte „gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen“ unter Strafe.
Verurteilung, Haftstraße und anschließende Entlassung bei der Firma Rheinmetall sind dem Wehrstammbuch meines Großvaters zu entnehmen.
Aus dem Buch „Heimtücke:“ Das Gesetz als Waffe von Bernhard Döner, Paderborn 1998: „Denunzianten und Gestapobeamte, die Vernehmungen vorgenommen und die Strafverfolgung eingeleitet hatten, wurden in den ersten Nachkriegsjahren oftmals zur Rechenschaft gezogen. Die Mehrzahl der Richter und Staatsanwälte blieben straffrei. Den Opfern des Heimtückegesetzes blieb eine Haftentschädigung meist verwehrt, weil sie nicht nachweisen konnten, dass ihre Äußerung eine „wirklich fundierte eindeutige politische Haltung“ und Überzeugung offenbare.“
Warum fragen wir nicht, was Opa getan hat ???