Die Polen-Erlasse von 1940

Die sogenannten Polen-Erlasse des „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“, Heinrich Himmler, ergingen am 8. März 1940. Ab diesem Zeitpunkt kennzeichnete das NS-Regime erstmals Menschen mit einem diskriminierenden Abzeichen. 1941 wurde der „Judenstern“ eingeführt.

Betroffen von den Polen-Erlassen waren polnische Zwangsarbeiter, sie mussten seitdem das „Polen-Abzeichen“ sichtbar auf der Kleidung tragen, eine violett umrandete gelbe Raute mit einem violetten „P“ in der Mitte.

Die Polen-Erlasse umfassten u.a. die folgenden Vorschriften:
Kennzeichnungspflicht für polnische Zwangsarbeiter
– Geringere Löhne als für deutsche Arbeiter
– Weniger und/oder schlechtere Verpflegung als Deutsche
– Das Verlassen des Aufenthaltsortes war verboten
– Ausgangssperre ab der Dämmerung
– Der Besitz von Geld oder Wertgegenständen, Fahrrädern, Fotoapparaten oder Feuerzeugen war verboten
– Der Besuch von Gaststätten oder Tanzveranstaltungen war verboten
– Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln war verboten
– Der Kontakt von Polen mit Deutschen war strengstens verboten, selbst der gemeinsame Kirchenbesuch war verboten.

Beim Verstoß gegen die Polen-Erlasse drohten die Einweisung in ein Vernichtungslager oder willkürliche Hinrichtungen.

Im Jahr 1940 waren bereits 300 000 polnische Zwangsarbeiter nach Deutschland verschleppt worden, bis 1945 sollten es insgesamt 2,2 Millionen Menschen werden. Im annektierten „Reichsgau Warthegau“ befanden sich zudem 1,1 Millionen Polen in Gefangenschaft. Hinzu kamen mindestens 700 000 Juden in Ghettos.

Gertrud Ansel, war die Cousine meiner Großmutter aus Polen und „robotnik przymusowy“ heißt Zwangsarbeiter, gefunden auf der Internetseite http://www.straty.pl