Zufallsfund aus dem Amtsblatt Münster von 1910

Königliches Amtsgericht
4365. Gegen den unten beschriebenen, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urteil des königlichen Schöffengerichts in Gelsenkirchen vom 15. März 1910 wegen Hausfriedensbruchs, begangen in Gelsenkirchen, Kreis Gelsenkirchen, in der Nacht vom 22./23. Juli 1909, erkannte Gefängnisstrafe von einer Woche vollstreckt werden.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängnis abzuliefern sowie zu den hiesigen Akten 14 D. Nr. 612/09 sofort Mitteilung zu machen.
Gelsenkirchen, den 24. Oktober 1910.
Königliches Amtsgericht

Personenbeschreibung: Familienname Kaminski, Vorname Peter, Stand und Gewerbe Bergmann, anscheinend Alter 33 Jahre alt, geboren am 21. Oktober 1877 zu Janowko, Kreis Strasburg i. Westpr., letzter Aufenthaltsort (Wohnung) Gelsenkirchen, Viktoriastraße 23.

Ist Peter Kaminski aus Janowko mit mir verwandt ? Ich weiß es nicht. Peter Kaminski wohnte in Gelsenkirchen in der Viktoriastraße 23. Familie Jendrian wohnte in der Viktoriastraße 11.

Die Geburtsurkunde von Peter Kaminski, Nr. 94/1877 Standesamt Augustenhof/Pol. Brzozie, Vater Johann Kaminski und Mutter Anna Kaminska, geb. Urlik

 

Wahl zum 8. Deutschen Reichstag 1890

Gorzno, 20. Februar. (Reichtagswahl). Hier erhielten Hobrecht (nationalliberal) 54, Schnackenburg (freisinnig) 10, v. Rozycki (Pole) 164 Stimmen

Wladyslaw von Rozycki, geb. am 12. August 1833, katholisch. Besuchte das Gymnasium in Kulm. Widmete sich seit 1850 der Landwirtschaft, übernahm 1855 das väterliche Rittergut Zajaczkowo, Kr. Löbau, und erwarb 1861 das Rittergut Wlewsk, Kr. Strasburg. Von 1890 bis 1898 war von Rozycki Mitglied des Deutschen Reichstags für den Wahlkreis Regierungsbezirk Marienwerder 3 (Graudenz, Strasburg, Westpr.) und die Polnische Fraktion.

Das preußische Dreiklassenwahlrecht, das die Stimmen der Wähler nach der Höhe ihres Steueraufkommens gewichtet, begünstigt besonders die Begüterten: Unternehmer, Grundbesitzer und Akademiker sind erste Wahl.

Bei der Reichtagswahl 1890 erhielt die Polnische Fraktion 3,4 % der Stimmen im Deutschen Reich.

Vergewaltigung im Walde – 1884

Die Thorner Presse, Ausgabe Nr. 278 vom 26. November 1884, Seite 3, berichtet in der Rubrik „Aus dem Schwurgericht“ folgendes:
Gegen den Einwohner Anton Kuczminski aus Zaborowo, zuletzt in Pr. Lanke, gegen die Sittlichkeit und Raubes. Der Vorgang, wie ihn die Anklage schildert, ist in kurzem folgender. Die unverehelichte Rogaszynski, aus Polen kommend, hatte die Absicht, ihren bei Strasburg wohnenden Onkel zu besuchen. Als sie die Chausse von Lautenburg nach Strasburg passierte, gesellte sich der Angeklagte zu ihr, welcher ihr seine Begleitung anbot, da er einen näheren Weg nach Strasburg, der durch einen Wald führe, wisse. Das arglose Mädchen nahm die Begleitung Kuczminski´s an. Im Walde angekommen verlangte plötzlich jedoch K. von dem Mädchen Geld und als dieses ihn ängstlich frug, wie viel er haben wollte, warf er sie zu Boden und vergewaltigte sie. Das Mädchen, welches um Hilfe schrie, schüchterte er mit der Drohung, sie zu ermorden, wenn sie weiter schreie, ein. Nach der That raubte er der P. Rogaszynski noch ein Paket, welches sie bei sich trug und in dem sich ein Umschlagetuch und ein paar Schuhe befanden, sowie den Betrag von 5,50 Mark. – Die Staatsanwaltschaft hatte, in Anbetracht des Umstandes, daß das Verbrechen auf öffentlicher Straße ausgeführt, eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren beantragt. Der Gerichtshof erkannte auf 5 ½ Jahr Zuchthaus.

Wirt unter Mordverdacht – 1900

Die Thorner Presse, Ausgabe Nr. 80 vom 5. April 1900, Seite 5, berichtet in der Rubrik „Provinzialnachrichten“ folgendes:
Vor einigen Tagen wurde ein Gastwirth aus Misionskowo hiesigen Kreises wegen Mordverdachts verhaftet. Soviel bisher verlautet, wurde ein in das Gasthaus einkehrender Mann, der etwa 200 Mark Geld bei sich hatte, am nächsten Tage furchtbar zugerichtet in einer Kammer des Gasthauses vorgefunden, von wo aus er laut um Hilfe gerufen hat, als Gäste das Lokal betraten. Der Wirth, der zunächst einen anderen der Thäterschaft verdächtigte, ist von dem Schwerverletzten als alleiniger Thäter bezeichnet worden.