Die Thorner Presse, Ausgabe Nr. 278 vom 26. November 1884, Seite 3, berichtet in der Rubrik „Aus dem Schwurgericht“ folgendes:
Gegen den Einwohner Anton Kuczminski aus Zaborowo, zuletzt in Pr. Lanke, gegen die Sittlichkeit und Raubes. Der Vorgang, wie ihn die Anklage schildert, ist in kurzem folgender. Die unverehelichte Rogaszynski, aus Polen kommend, hatte die Absicht, ihren bei Strasburg wohnenden Onkel zu besuchen. Als sie die Chausse von Lautenburg nach Strasburg passierte, gesellte sich der Angeklagte zu ihr, welcher ihr seine Begleitung anbot, da er einen näheren Weg nach Strasburg, der durch einen Wald führe, wisse. Das arglose Mädchen nahm die Begleitung Kuczminski´s an. Im Walde angekommen verlangte plötzlich jedoch K. von dem Mädchen Geld und als dieses ihn ängstlich frug, wie viel er haben wollte, warf er sie zu Boden und vergewaltigte sie. Das Mädchen, welches um Hilfe schrie, schüchterte er mit der Drohung, sie zu ermorden, wenn sie weiter schreie, ein. Nach der That raubte er der P. Rogaszynski noch ein Paket, welches sie bei sich trug und in dem sich ein Umschlagetuch und ein paar Schuhe befanden, sowie den Betrag von 5,50 Mark. – Die Staatsanwaltschaft hatte, in Anbetracht des Umstandes, daß das Verbrechen auf öffentlicher Straße ausgeführt, eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren beantragt. Der Gerichtshof erkannte auf 5 ½ Jahr Zuchthaus.