Pongs aus Pungs

Der geografische Mittelpunkt der Stadt Mönchengladbach liegt im Stadtteil Pongs, vermutlich bei der Bushaltestelle Pongs-Mitte.

Bei meinen Vorfahren wechselt die Schreibweise des Nachnamens häufig zwischen Pungs und Pongs. Ein Wechsel ergibt sich auch für den Ortsnamen Pongs. Der Ortsteil Pongs hieß früher Pungs. 

Der Familienname Pongs ist ein Wohnstättenname, der von der Herkunft (Herkunftsname) meiner Vorfahren aus der Siedlung Pongs abgeleitet wurde. Vielleicht lag der Ursprung der Familie bei den mittlerweile abgerissenen Pongs Höfen in Pongs. 

Meine alten Pongs-Vorfahren waren Untertanen der „Herren von Rheydt“. und das Land gehörte den „Herren von Rheydt“. So wird über einen meiner Pongs-Vorfahren um 1600 berichtet: „Adolf Pungs Gut an Pongs ist Lehngut des Herren zu Rheydt“ – daraus ergibt sich der berufliche Stand meiner  Vorfahren, Bauern.  Der Begriff „Gut“ war im 1600 nicht gleich ein großer Bauernhof. Im Rheydter Land gab es damals auch „Güter“, die kaum
einen Hektar Fläche aufwiesen.

Der Vater von Adolf Pungs, der Jasper (Kasper) war auch schon Inhaber eines Lehnhofes der „Herren zu Rheydt“.  Von Jasper Pungs wird 1587 berichtet, das er gefänglich eingezogen“ wurde. Aber mein Urahn Jasper war sicher kein Verbrecher, er saß unschuldig in  den Rheydter Kasematten ein.  Jasper hatte vermutlich Streit mit dem „Herrn von Rheydt“ wegen
willkürlich erhobener Frondienste. Da er sich dagegen wahrscheinlich  auflehnte wurde er kurzerhand auf Schloss Rheydt inhaftiert. Seine Frau Maria, geb. Pungs, heiratet dann zum zweiten Mal vor dem 20. April 1592 und zwar Peter Pungs. Jaspar Pungs ist demnach zwischen Anfang Dezember 1587 und 20. April 1592 verstorben. 1558 trat Otto von Bylandt die Herrschaft zu Schloss Rheydt an. Er forderte von den Rheydter Bauern willkürliche und überzogene Fronleistungen, so dass es ab 1578 zur offenen Rebellion der Bauern kam. In diesem Zusammenhang wird die Inhaftierung meines Urahn Jaspar stehen. Denn bis zum Tode von Otto von Bylandt am 15.02.1591 lag ein gestörtes Verhältnis zwischen der Herrschaft und seinen Untertanen vor.