KZ-Buchenwald, Schutzhäftling Nr. 771

„C. wurde am 26.1936 wegen illeg. Betätigung für die IBV in Schutzhaft genommen. Am 23.4.37 wurde er von dem Sondergericht in Ffm. freigesprochen.“

Freispruch bedeutet bei Peter Cremanns Aufenthalt im Konzentrationslager. Denn weiter heißt es auf der Karteikarte der Gestapo. „Er befindet sich im K.L. Lichtenburg“ und „Wurde am 25.12.38 aus dem KZ-Lager Buchenwald nach Haiger entlassen.“ – 20 Monate nach dem Freispruch durch das Sondergericht in Frankfurt.

Der Grund für den KZ-Aufenthalt – Bibelforscher!

Bei der Überstellung in das KZ Buchenwald mußte Peter Cremanns auch seine Handschuhe abgeben.

6 Tage vor seiner Haftentlassung erhielt Peter Cremanns dann schon einmal seine Handschuhe zurück, denn der Empfang wurde am 19.12.1938 bestätigt. 

Vermutlich wurde Peter Cremanns Weihnachten 1938 in Buchenwald entlassen, weil man Platz für neue Schutzhäftlinge brauchte. Denn nach der Progromnacht zum 10. November wurden in ganz Deutschland ca. 30.000 überwiegend männliche Juden verhaftet und in die Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen verschleppt.