Deutsche Todeslager

Der polnische Präsident Andrzej Duda sagte in einer Fernsehansprache am 6.2.2018, das er daß, vor allem im Ausland, stark kritisierte „Holocaust-Gesetz“ unterschreiben werde. Das Gesetz verbietet es unter anderem, die deutschen Nazi-Todeslager im besetzten Polen als „polnische Lager“ zu bezeichnen.

„Wir sind verantwortlich als Deutsche für die Dinge, die während des Holocaust, der Shoah, im Nationalsozialismus passiert sind“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Video-Podcast am 11.2.2018

„Es gibt nicht den geringsten Zweifel daran, wer für die Vernichtungslager verantwortlich ist, sie betrieben und dort Millionen europäischer Juden ermordet hat: nämlich Deutsche“, sagte Außenminister Sigmar Gabriel nach Angaben des Auswärtigen Amtes am 3.2.2018 in Berlin. „Von unserem Land wurde dieser organisierte Massenmord begangen und von niemand anderem. Einzelne Kollaborateure ändern daran nichts“.

Gabriel zeigte sich überzeugt davon, „dass nur die sorgfältige Aufarbeitung der eigenen Geschichte Aussöhnung bringen“ könne. Dazu gehöre, dass „Menschen, die das unerträgliche Leid der Shoa erfahren mussten, über dieses Leid uneingeschränkt sprechen können“.

http://www.germandeathcamps.org

http://www.germandeathcamps.info

Der staatliche deutsche Fernsehsender ZDF bezeichnete 2013 das Vernichtungslager Ausschwitz als „polnische Todeslager“.

Karol Tendera, ein ehemaliger Häftling im Vernichtungslager Auschwitz verklagt daraufhin das ZDF. Ein Gericht in Krakau erließ 2016 ein Urteil, das den deutschen Fernsehsender ZDF dazu verpflichtete, sich bei Karol Tendera, dem ehemaligen Häftling im Vernichtungslager Auschwitz, für die Verwendung der Formulierung „polnische Todeslager“ zu entschuldigen. Die Entschuldigung war auf der Internetseite des ZDF 30 Tage lang zu sehen.

Der Fernsehsender veröffentlichte jedoch nur einen Link zum Material mit der Überschrift „Entschuldigung bei Karola Tendera“. Das Material wurde als Grafik veröffentlicht, so dass es mit einer Internet-Suchmaschine nicht gefunden werden konnte. Angesichts solcher Maßnahmen beantragte der Rechtsanwalt von Karol Tendera, beim Landgericht Mainz die Erlassung einer Vollstreckungsklausel für das Urteil des Krakauer Gerichtes. Das Landgericht Mainz hat diesem Antrag stattgegeben. Der Antrag wurde vom ZDF angefochten und die Juristen des Fernsehsenders argumentieren, das Urteil des polnischen Gerichts sei abzulehnen, da es der deutschen öffentlichen Ordnung widerspreche.

Das Oberlandesgericht in Koblenz hat Ende Dezember 2018 entschieden, daß das ZDF sich für die Bezeichnung der Vernichtungslager aus dem Zweiten Weltkrieg als „polnische Lager“ bei dem mittlerweile Karol Tendera entschuldigen muß. Er sei sich bewusst, dass der Kampf auch nach dem Urteil in Koblenz, noch nicht beendet sei, sagte der Rechtsanwalt von Karol Tendera, Lech Obara.

Auch der ehemalige US-Präsident Obama benutzte im Jahr 2015 den Begriff „polnische Todeslager“ und dies ausgerechnet bei der Würdigung Jan Karskis, dem Kurier der polnischen Untergrundbewegung im Zweiten Weltkrieg.

Polen kämpf seit Jahren dagegen das die deutschen Konzentrationslager historisch falsch als „polnische“ Lager bezeichnet werden. Ende Januar 2018 verabschiedete das polnische Parlament ein Gesetz, daß die Verwendung der Bezeichnung „polnische Todeslager“ für deutsche Vernichtungslager der Nazis im besetzten Polen während des zweiten Weltkrieges unter Strafe stellt.