Die St. Adalbert Kirche in Lidzbark

Die St. Adalbert Kirche (Kościół św. Wojciecha) von 1752 ist die älteste noch erhaltene Kirche in Lidzbark. Die erste Kirche wurde hier bereits Anfang des 14. Jahrhunderts, nach der Gründung der Stadt und der Pfarrei im Jahr 1301 errichtet.

Seit 1606 übte das Gotteshaus die Funktion einer Pfarrkirche aus. Die Kirche wurde während des schwedischen Überfalls auf Polen 1629 stark zerstört. Im Jahr 1746 brannte die Kirche zusammen mit dem Großteil der Stadt ab. Auf den Fundamenten wurde im Jahr 1752 die heutige gemauerte Kirche errichtet. Der Innenraum der Kirche erhielt sein heutiges Aussehen nach einer Grundrenovierung in den Jahren 1879-80. Die nächste große Renovierung wurde in den Jahren 1995-99 durchgeführt. Seit 2004 befinden sich in der Kirche die Reliquien des Heiligen Adalbert.

Das einschiffige Gebäude wurde auf dem Grundriss eines Rechtecks aus Ziegeln erbaut und verputzt. Der Baukörper wurde mit bogenförmigen Fenstern ausgestattet und mit einem Satteldach bedeckt. Am westlichen Giebel wurde ein quadratischer, dreigeschossiger Turm angebaut, der mit einem bauchigen, mit Blech bedeckten Helm mit einer Laterne bekrönt ist.

Im Inneren der Kirche, unter dem Tonnengewölbe, dominiert der Barockstil. Der barocke Hauptaltar wird u. a. mit den Skulpturen der Heiligen Adalbert, Paulus und Peter verziert.

Eine Seite aus dem Jahrbuch 1775 des Kirchenbuches der Pfarre

1789 heirateten meine Ur-Ur-Ur-Ur-Großeltern Antonius Karpinski und Marianna Szymanska in Lidzbark

Vergewaltigung im Walde – 1884

Die Thorner Presse, Ausgabe Nr. 278 vom 26. November 1884, Seite 3, berichtet in der Rubrik „Aus dem Schwurgericht“ folgendes:
Gegen den Einwohner Anton Kuczminski aus Zaborowo, zuletzt in Pr. Lanke, gegen die Sittlichkeit und Raubes. Der Vorgang, wie ihn die Anklage schildert, ist in kurzem folgender. Die unverehelichte Rogaszynski, aus Polen kommend, hatte die Absicht, ihren bei Strasburg wohnenden Onkel zu besuchen. Als sie die Chausse von Lautenburg nach Strasburg passierte, gesellte sich der Angeklagte zu ihr, welcher ihr seine Begleitung anbot, da er einen näheren Weg nach Strasburg, der durch einen Wald führe, wisse. Das arglose Mädchen nahm die Begleitung Kuczminski´s an. Im Walde angekommen verlangte plötzlich jedoch K. von dem Mädchen Geld und als dieses ihn ängstlich frug, wie viel er haben wollte, warf er sie zu Boden und vergewaltigte sie. Das Mädchen, welches um Hilfe schrie, schüchterte er mit der Drohung, sie zu ermorden, wenn sie weiter schreie, ein. Nach der That raubte er der P. Rogaszynski noch ein Paket, welches sie bei sich trug und in dem sich ein Umschlagetuch und ein paar Schuhe befanden, sowie den Betrag von 5,50 Mark. – Die Staatsanwaltschaft hatte, in Anbetracht des Umstandes, daß das Verbrechen auf öffentlicher Straße ausgeführt, eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren beantragt. Der Gerichtshof erkannte auf 5 ½ Jahr Zuchthaus.